Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Reisen und einzelnen Reiseleistungen.
§ 1 Tätigkeit als Reisevermittler
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Reisenden und der vom Reisecenter Essenheim – preiswert-urlaub.de GmbH (nachfolgend „RB“) erbrachten Vermittlungstätigkeit. Es gelten für den Vermittlungsvertrag ausschließlich die nachfolgenden AGB von RB. Der Geltung etwaiger AGB des Reisenden wird ausdrücklich widersprochen.
2. RB bietet dem Reisenden Reiseleistungen verschiedener Reiseveranstalter und Leistungsträger (z. B. Einzelreiseleistungen oder verbundene Reiseleistungen) ausschließlich zur Vermittlung als Reisevermittler, Vermittler verbundener Reiseleistungen oder Vermittler von Einzelreiseleistungen an.
3. Der Reisende erteilt durch die Buchung RB den Vermittlungsauftrag. RB nimmt den Vermittlungsauftrag des Kunden in Textform, schriftlich oder (fern-)mündlich an.
4. Für den von RB vermittelten Reisevertrag zwischen dem Reisenden und dem jeweiligen Reiseveranstalter oder Leistungsträger (nachfolgend auch „Anbieter“) sind allein die AGB des jeweiligen Anbieters maßgeblich. Diese werden vor der Reisebuchung angezeigt beziehungsweise zur Kenntnis gegeben und müssen durch den Reisenden ausdrücklich bestätigt werden. Sollten keine AGB eines Anbieters vorliegen (etwa bei Linienflügen), kommen die jeweiligen Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft zur Anwendung, über die sich der Reisende vor der Buchung Kenntnis verschafft hat.
§ 2 Vermittlungsauftrag und Zahlungsbedingungen
1. Mit der Buchung erteilt der Reisende RB den rechtsverbindlichen Auftrag, für ihn bei einem bestimmten Anbieter bestimmte Reiseleistungen zu vermitteln.
2. Die Buchung ist das Angebot des Reisenden an den Anbieter auf Abschluss eines Reisevertrages. RB übermittelt dieses Angebot an den Anbieter. Die Übermittlung stellt keine Annahme dar. Der Anbieter entscheidet in eigener Verantwortung über die Annahme. Nimmt er das Angebot an, erhält der Reisende eine schriftliche Reisebestätigung oder eine Reisebestätigung in Textform.
3. RB ist als Vermittler nicht verpflichtet, den Reisepreis gegenüber dem Anbieter für den Reisenden zu verauslagen. Nachteile, die durch eine nicht fristgerechte Zahlung des Reisenden entstehen, trägt der Reisende.
4. Rechnungen, die durch RB gestellt und eingezogen werden (Reisebüroinkasso), erfolgen im Namen und für Rechnung des Anbieters. Rechnungen sind zu dem in der Rechnung genannten Termin zu bezahlen.
5. Bei Vermittlung einer Pauschalreise wird im Fall des Reisebüroinkassos der Sicherungsschein gemäß § 651r BGB vor Zahlung übergeben. Bei Vermittlung verbundener Reiseleistungen sorgt RB für die nach § 651w Abs. 3 BGB erforderliche Kundengeldabsicherung und händigt den dazugehörigen Sicherungsschein aus.
§ 3 Reiseunterlagen
1. Reiseunterlagen werden dem Reisenden ausgehändigt, per Post übermittelt oder in Einzelfällen bei den Leistungserbringern des jeweiligen Anbieters hinterlegt. Das Übermittlungsrisiko trägt der Reisende.
2. Wünscht der Reisende den Versand per Kurier, trägt er die entstehenden Kosten und das Übermittlungsrisiko.
3. Soweit der Reisende die Vermittlung von Reiseversicherungen wünscht, übermittelt RB die Versicherungsunterlagen durch persönliche Übergabe oder per Post. Die Unterlagen bestehen regelmäßig aus den Versicherungsbedingungen und einer Versicherungsnummer.
4. Der Reisende wird gebeten, die ausgehändigten Unterlagen unverzüglich auf Richtigkeit zu prüfen und festgestellte Unstimmigkeiten umgehend RB oder dem Anbieter mitzuteilen, um Schäden zu vermeiden.
§ 4 Flugtickets und ausführende Fluggesellschaften
1. Flugtickets werden grundsätzlich spätestens 14 Tage vor Abflug ausgestellt und entsprechend der gewählten Versandart zugestellt oder übergeben, soweit die Fluggesellschaft keine anderen Fristen vorgibt. Auf Wunsch kann RB Tickets früher ausstellen. Ab Ausstellung können bei Stornierung oder Umbuchung Gebühren des Anbieters bis zu 100 % des Reisepreises anfallen. Ein rechtlicher Anspruch auf Aushändigung besteht erst zum Abflugtag. Zusätzlich zu den Gebühren des Anbieters kann RB ein Bearbeitungsentgelt erheben.
2. Bietet die Fluggesellschaft ein elektronisches Ticket („E-Ticket“) an, wird in der Regel ein elektronischer Buchungscode in Textform, meist per E-Mail, übermittelt. Dieser ist beim Check-in zusammen mit einem Identifikationsdokument vorzulegen.
3. Gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 informiert RB den Reisenden vor Vertragsschluss über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft, soweit diese feststeht. Andernfalls wird die voraussichtlich ausführende Fluggesellschaft genannt. Sobald die Fluggesellschaft feststeht oder sich ändert, wird der Reisende so rasch wie möglich informiert.
§ 5 Umbuchung und Rücktritt
1. Die Möglichkeit zur Umbuchung und die damit verbundenen Kosten richten sich ausschließlich nach den Bedingungen des gewählten Reiseveranstalters oder sonstigen Vertragspartners. Diese Bedingungen ergeben sich aus dessen AGB oder sonstigen Hinweisen.
2. Bei einer Pauschalreise kann der Reisende gemäß § 651h BGB jederzeit vor Reisebeginn grundsätzlich gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung beziehungsweise einer vereinbarten Entschädigungspauschale zurücktreten. Der Reisende kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist oder die Entschädigungspflicht ausnahmsweise nicht besteht.
3. Alternativ kann der Reisende nach Maßgabe des § 651e BGB einen Ersatzteilnehmer stellen.
4. Im Übrigen richten sich Stornierungsmöglichkeiten nach den Bedingungen des jeweiligen Leistungsträgers. Je nach Tarif, Stornierungszeitpunkt und Bedingungen kann eine Erstattung ausgeschlossen sein. Flugscheine sind regelmäßig nicht übertragbar; Namensänderungen sind nur möglich, wenn die Fluggesellschaft dies vorsieht.
5. RB unterstützt den Reisenden auf Anfrage bei der Suche nach einer praktikablen Lösung und gibt nach bestem Wissen Auskunft zu Stornierungs- und Umbuchungskosten. RB hat jedoch keinen Einfluss auf die Bedingungen der Anbieter.
6. RB ist berechtigt, anfallende Umbuchungs- oder Stornierungsentgelte der Anbieter einzuziehen.
7. Zur Verringerung des Kostenrisikos empfiehlt RB den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung von Rückführungskosten bei Krankheit oder Unfall.
§ 6 Informationspflichten des Reisevermittlers
1. Soweit RB Reisevermittler im Sinne des § 651v Abs. 1 BGB ist, erfüllt RB die gesetzlichen Informationspflichten vor der Reiseanmeldung und informiert insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindestteilnehmerzahl, Einreisebestimmungen, Rücktrittsentschädigungen und das Formblatt für Pauschalreisen, soweit diese Informationen nicht bereits vom Reiseveranstalter erteilt wurden.
2. Soweit RB Vermittler verbundener Reiseleistungen im Sinne des § 651w Abs. 1 BGB ist, informiert RB nach Maßgabe des Artikels 251 EGBGB und händigt dem Reisenden das jeweilige Formblatt aus.
§ 7 Obliegenheiten und Mängelanzeigen
1. RB weist darauf hin, dass die Bedingungen des jeweiligen Anbieters regelmäßig besondere Pflichten des Reisenden bei Mängeln, Gepäckverlust oder der Abwicklung von Flügen enthalten.
2. Werden diese Obliegenheiten nicht beachtet, kann dies zu einem vollständigen oder teilweisen Verlust von Ansprüchen gegenüber dem Anbieter führen.
3. Mängel der Vermittlungsleistung von RB sind unverzüglich anzuzeigen; RB ist, soweit möglich, Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.
4. RB gilt als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen und andere Erklärungen des Reisenden zur Erbringung der Reiseleistungen entgegenzunehmen und leitet diese unverzüglich an den Reiseveranstalter weiter.
§ 8 Haftung des Reisecenter Essenheim
1. RB haftet nicht für Folgen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände, von denen seine Dienste beeinflusst werden.
2. RB haftet nicht für die Erbringung der vermittelten Reiseleistung oder den Vermittlungserfolg, sondern für die sorgfältige Ausführung der Vermittlung. RB haftet nicht für Verlust oder Beschädigung bereits übergebener oder versandter Reiseunterlagen, für Angaben des Anbieters, die Verfügbarkeit von Reiseleistungen oder spätere Leistungsänderungen des Anbieters.
3. Diese Ausschlüsse gelten nicht, wenn RB fehlerhafte Angaben kannte oder bei Anwendung handels- und branchenüblicher Sorgfalt kennen musste. Die Haftung für das Kennenmüssen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
4. Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Übernahme einer Garantie oder Arglist haftet RB unbeschränkt. Gleiches gilt für Buchungsfehler nach § 651x BGB sowie für die Verletzung gesetzlicher Insolvenzabsicherungs- oder Informationspflichten nach § 651w Abs. 4 BGB.
5. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet RB für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auf deren Einhaltung der Reisende regelmäßig vertraut oder vertrauen darf. Die Haftung ist auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden und in diesem Fall auf den dreifachen Wert der vermittelten Touristikleistung begrenzt. Für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Nebenpflichten haftet RB nicht.
6. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte und sonstige Erfüllungsgehilfen von RB.
§ 9 Vermittlungsentgelte
1. RB kann für Beratungs- und Serviceleistungen bei der Vermittlung von Reise- oder Beförderungsverträgen Entgelte nach Maßgabe des Aushangs im Reisebüro, einer Anzeige auf der Website oder einer individuellen Vereinbarung berechnen. Vermittlungsentgelte werden bei Nichtantritt oder Stornierung nicht erstattet, es sei denn, dies beruht auf einem Verschulden von RB oder dessen Erfüllungsgehilfen.
2. Die Abwicklung einer Änderung oder Stornierung auf Kundenwunsch ist eine zusätzliche Dienstleistung, die der Reisende freiwillig in Anspruch nehmen kann. Das Bearbeitungsentgelt richtet sich nach dem Aushang, der Website oder der individuellen Vereinbarung. Es wird nicht erhoben, wenn die Änderung wegen schuldhaften Verhaltens von RB oder dessen Erfüllungsgehilfen erforderlich wurde.
§ 10 Datenschutz
1. RB verarbeitet personenbezogene Daten zur Anbahnung und Durchführung des Vermittlungsvertrags gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Daten werden nur im erforderlichen Umfang an Anbieter und weitere Leistungsträger übermittelt. Gesetzliche Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten bleiben unberührt.
2. Reisende haben insbesondere Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, Widerruf einer Einwilligung sowie Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.
3. Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung. Datenschutzanfragen können an mail@reisecenter-essenheim.de oder an Reisecenter Essenheim – preiswert-urlaub.de GmbH, Am Wohnberg 19, 55270 Essenheim gerichtet werden.
§ 11 Verbraucherstreitbeilegung
RB ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
